Informationsplichten über den Datenschutz nach Art. 13 Anordnung des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und über die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzverordnung, weiter nur „GDPR“):

1. Verwalter der personenbezogenen Daten nach GDPR:

2. Kontaktdaten des Verwalters:

3. Gesetzliche Verarbeitungsgründe:

4. Zweck der Verarbeitung:

5. Dauer der Datenaufbewahrung:

6. Rechte des Betroffenen: